§ 1 Allgemeines –
Geltungsbereich
·
Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen
von Marc Martin - unknownsoul.media, im folgenden Auftragnehmer genannt.
·
Kunden, nachstehend Auftraggeber genannt, müssen eine Rechnungsanschrift
in Deutschland vorweisen. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind Kunden i.
S. d. Geschäftsbedingungen.
·
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
·
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie
sonstige Änderungen bleiben diesem vorbehalten.
·
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. An spezifisch an den Kunden übermittelte Angebote bindet sich
der Auftragnehmer 14 Kalendertage. Die Angebote umfassen auch die Preisangaben.
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Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch den Auftragnehmer. Lehnt der Auftragnehmer die Annahme nicht binnen vier
Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
·
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
gelten nur als verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
·
Ein Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine
Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an den Kunden gesandt
hat. Ein Zustandekommen liegt spätestens jedoch mit Erhalt der Ware oder
Dienstleistung vor.
·
Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder
gegen ethische Grundwerte verstoßende Aufträge werden vom Auftragnehmer nicht
bearbeitet. Schadensersatzansprüche, welche möglicherweise aus einer solch
begründeten Nichtbearbeitung entstehen, können gegen den Auftragnehmer nicht
geltend gemacht werden. Die Beurteilung, ob Aufträge verfassungswidrig sind
oder gegen ethische Grundwerte verstoßen, obliegt dem Auftragnehmer.
·
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
§ 3 Preise,
Preisänderungen
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Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein, wenn nicht
anders gekennzeichnet.
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Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab dem Geschäftssitz in
Chemnitz (Deutschland). Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten
kommen zum Preis hinzu und umfassen die gesetzliche Umsatzsteuer.
·
Nachträglich, d.h. nach Auftragsnahme durch den
Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt.
Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg und ähnliches).
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von €
12,00 (zusätzlich Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige
schriftliche Regelung getroffen wurde.
·
Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
·
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, notwendige
Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des
Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.
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Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei
Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 (zusätzlich Umsatzsteuer) fällig. Liegen
die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird
auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
§ 4 Auftragsausführung
/ Freigabe durch den Auftraggeber
·
Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern schriftlich nichts anderes
vereinbart wurde, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw.
übertragenen Daten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers
angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der
Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten,
ausser dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der
Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit
dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen,
diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
·
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten,
unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt
nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem
neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren
einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber und nicht dem
Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien, der übermittelten
Daten anzufertigen.
§ 5 Lieferung,
Gefahrübergang
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Bei einem reibungslosen Betriebsablauf können Sie vorbehaltlich den
Erhalt der bestellten Waren oder Dienstleistungen innerhalb der von uns
angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht
für die Einhaltung dieser Liefertermine. Es sei denn, ein solcher Termin wurde
dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Fixtermine für
die Leistungserbringung sind damit nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als
Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. In diesem Fall
wird die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes
beschränkt. Eine weitere Ersatzpflicht darüber hinaus wird explizit ausgeschlossen.
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Der Liefertermin gilt generell als eingehalten, wenn das durch den
Auftragnehmer beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen
Zustellversuch unternommen hat.
·
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das
entsprechende Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
·
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine
abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Auftragnehmers.
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Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des
Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
·
Für alle Fälle höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die
Zeit, in der das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik
und Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen. Erfasst
werden allgemein alle Hindernisse, welche nachweislich auf die Lieferung der
Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt ferner auch, wenn das Hindernis
bei Vertragspartnern bzw. Zulieferfirmen des Auftragnehmers eintritt. Die zuvor
dargestellten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten.
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Die jeweilige Rechnung wird in der Regel mit dem Produkt versandt bzw.
ausgeliefert
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Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 6 Periodische
Arbeiten
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Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist
von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 7 Zahlung
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Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot
zugrunde liegenden Auftragsdaten durch den Auftraggeber unverändert bleiben.
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Auftraggeber, deren Daten sich nach Überprüfung durch das Bundesamt für
Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per e-Mail an die bei
Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber informiert und aufgefordert,
innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten Daten zur USt.-ID-Nummer zu
übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist ergeht die Rechnung mit
Umsatzsteuerausweis.
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Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten sind den entsprechenden Preislisten zu entnehmen. Sollte
keine Angabe vorliegen, so sind die entsprechenden Kosten zu erfragen. Sollte
eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen
Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er stets die hierfür
anfallenden Kosten zu tragen.
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Es stehen 2 Zahlungsarten zur Verfügung:
1.
Barzahlung bei
Auslieferung und Übergabe durch den Auftragnehmer
2.
Überweisung – Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto:
3.
Sparkasse Chemnitz
Kontonummer: 3573004252
BLZ 87050000
zu überweisen.
·
Versand der bestellten Waren erfolgt unmittelbar nach dem Zahlungseingang
·
Im Falle der Nichtannahme der Ware bei Bestellung ohne Vorkasse gerät der
Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die
Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, der Unternehmer
in Höhe von 8%. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugszinsschaden nachzuweisen und diesem geltend zu machen.
·
Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir
20,00 € Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von 8 Werktagen nach Zugang dieser keine
Zahlung, behält sich der Auftragnehmer vor, den Rechtsweg zu beschreiten.
·
Bedarf der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Papier- oder
Kartonagenmengen, besonderer Materialien bzw. Vorleistungen oder übersteigt der
Bestellwert eine Summe von 300,00 € kann hierfür stets eine Vorauszahlung
verlangt werden.
·
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer
Vorauszahlung sowie auch sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie
die Arbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem
Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
·
Für vom Auftraggeber per E-Mail oder Datenträger übersandte Aufträge
berechnet der Auftragnehmer keine Bearbeitungsgebühr. Ausgenommen hiervon sind
Daten, welche eine Datengröße von 20 MByte übersteigen. Für jene Daten
berechnet der Auftragnehmer eine Gebühr von 20,00 € (inkl. MwSt.).
·
Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags hat der Kunde alle bis
zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten, wie z.B.
Layouterstellung, Satz oder ähnliches, zu übernehmen.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
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Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware oder
Dienstleistung vor. Dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
Bei Unternehmern gilt dies darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
·
Der Unternehmer als Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in
Zahlungsverzug gerät. In diesem Falle kann der Auftragnehmer verlangen, dass
der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 8 Gewährleistung
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Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßichkeit der gelieferten Daten mit den
gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen.
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Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware oder Dienstleistung schriftlich
anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
für den Auftraggeber ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller des
beauftragten Transportunternehmens zu reklamieren. Diesbezüglich später
gemachte Beanstandungen werden durch den Auftragnehmer nicht akzeptiert.
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Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem
Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages
auszustellen.
·
Bei berechtigten Beanstandungen haben Verbraucher die Wahl, ob die
Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung erfolgen
soll. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und soweit
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt. Bei Unternehmern leisten der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst
nach seiner Wahl - Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In jedem
Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das
gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag
zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird in jedem Fall
ausgeschlossen.
·
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung nachweislich für
den Kunden ohne jedwedes Interesse ist.
·
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche
Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
·
Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den Vorgaben des
Auftragnehmers entsprechen, behält sich dieser vor, die Daten so zu
modifizieren, dass sie gedruckt werden können. Dies gilt insbesondere für
Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien
mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten
Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des
Endproduktes können dann durch den Auftraggeber nicht beanstandet werden. Ein
gesamter Farbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge
haben. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, die Daten in RGB
und zurück in CMYK Farben zu wandeln. Dies ist ebenfalls kein
Reklamationsgrund.
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Eine Überprüfung der Druckdaten wird jedoch stets nicht Bestandteil des
durch den Auftraggeber ausgelösten Auftrages. Der Auftragnehmer ist zu einer
solchen Überprüfung nicht verpflichtet. Es sei denn, dieses wurde explizit
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Für unzureichende
Druckergebnisse, welche auf einer fehlerhaft bzw. nicht den
Vorgaben des Auftragnehmers entsprechenden Druckdatei basieren, haftet der
Auftragnehmer grundsätzlich nicht.
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Eine Farbabweichung des Druckergebnisses von bis zu 15% des
Farbwertes der angelegten Datei liegt aufgrund unseres Systems von
Sammeldruckformen im Toleranzbereich und stellt keinen Reklamationsgrund
dar.
§ 10
Schadenshaftung
·
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der
nachfolgenden Regelungen, ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer hinsichtlich
des Schadens keinen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies
gilt ebenso auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
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Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern der
Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt hat.
Die Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht
für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene
Einsparungen.
·
Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für Ersatzansprüche des
Bestellers nach dem geltenden Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Verwahren
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Für unaufgefordert zugesandte Druck- oder Webvorlagen wie z.B.
Datenträger oder ähnliches übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Sie werden
nicht verwahrt. Eine Rücksendung der Datenträger erfolgt nicht. Für Druck- oder
Webvorlagen, welche nach Vereinbarung zugesandt wurden, gilt selbiges. Nach der
Ausführung des Auftrages werden diese entsorgt, es sei denn anderes wurde mit
dem Auftraggeber vereinbart.
§ 12 Eigentum,
Urheberrecht
·
Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der
inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund haftet der
Auftraggeber gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe
und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen
inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Auftraggeber
haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag
gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt.
·
Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, wie graphische
Entwürfe, Bild- und Textmarken, Layouts und ähnlichem behält sich dieser alle
Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese
Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung. Die Rechte am geistigen Eigentum,
insbesondere das Recht der weiteren Vervielfältigung werden dem Auftraggeber
nicht übertragen. Das Copyright kann jedoch dem Auftraggeber oder einem Dritten
gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies vereinbart worden ist. Die Rechte
gehen in diesem Falle erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
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Die durch den Auftragnehmer o.g. erstellten Arbeitsleistungen bleiben
also zunächst stets in dessen Eigentum, es sei denn es wurde anderes mit dem
Auftraggeber vereinbart. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
§ 13 Geheimhaltung
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Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
§ 14 Datenschutz
·
Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als
Auftragnehmer bzw. Kunden über Art, Umfang und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen
erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur
Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren.
Gespeicherte Auftragnehmer- bzw. Kundendaten werden
vertraulich behandelt und lediglich zur Ausführung Ihrer Bestellung im erforderlichen
Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an
andere Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben.
·
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner
personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung
und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich
oder durch Übersendung einer E-Mail an info[-at-]unknownsoul[.]de widerrufen. Dies
bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.
§ 15 Urheberrecht http://www.unknownsoul.de
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Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers
(www.unknownsoul.de) dienen ausschließlich
der Kundeninformation. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
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Alle Daten dieses Angebots stehen unter urheberrechtlichen Schutz. Das
Kopieren und der Ausdruck von Daten ist nur zum Zweck einer Bestellung beim
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Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die
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Das Firmenlogo (unknownsoul.media-Logo), die gesamte Webseite impliziert
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anderen auf unseren Webseiten zitierten Warenzeichen, Produkt- und Firmennamen bzw.
Logos sowie Grafiken sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle
Rechte vorbehalten.
§ 16 Geltendes
Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
·
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die
Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
·
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
·
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
§ 17 Salvatorische
Klausel
·
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit dem Auftraggeber
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.